Corona-Maßnahmen

Die Gesundheit der Kinder, Ihrer Familie und auch die Gesundheit des Schulpersonals ist uns wichtig.

Deshalb richten wir unsere Schulorganisation nach

  • der aktuellen Coronaschutz- und betreuungsverordnung des Landes NRW,
  • den Vorgaben des Bildungsministeriums NRW,
  • und dem Inzidenzwert des Kreises Höxter.

Konzept zur Schulorganisation unter Bedingungen des Infektionsschutzes

Um mögliche Ansteckungen gering zu halten,  haben wir ein schuleigenes Konzept zum Infektionsschutz entwickelt, dass die aktuellen allgemeinen Vorgaben des Infektionsschutzes berücksichtigt.
Unser Infektionsschutz - und Hygienekonzept wirkt sich auch auf die Schul- und Unterrichtsorganisation aus.
Zum Ansehen und Herunterladen:

Verdacht auf Corona? Was nun?

Bei Erkältungssymptomen bleibt ihr Kind bitte zunächst zuhause. Melden Sie es dann bitte in der Schule ab.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Verhalten, wenn der Verdacht auf Covid 19 bestehen sollte zum Herunterladen.

Lolli-Testungen für unsere Schulkinder

Seit dem 12. April 2021 gilt eine Pflicht zur Testung in den Schulen.

Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Als Nachweis zur Immunisierung ist auch ein Impfpass mit entsprechender Eintragung bzw. die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors ausreichend. Ein etwaiges Formular ist nicht vorgesehen.

Getestet wird durch die sogenannte Lolli-Testmethode.
Kinder, die nach einer Corona-Erkrankung genesen sind, brauchen nicht getestet werden. Der Schule muss dann eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.

Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.

Der Pooltest in der Schule ist positiv- und nun?

In dem Pool befindet sich mind. ein positives Testergebnis, dann informiert das Labor die Schule. Diese Meldung kann durchaus erst am Abend oder am nächsten Tag vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Anschließend informiert die Schule unverzüglich die betroffenen Eltern per Telefon.

  • Die Eltern behalten ihr Kind in häuslicher Isolation.
  • Die Eltern führen zuhause den Einzeltest (blaues Röhrchen) mit ihrem Kind durch.
    Dazu haben Sie das Testkit bereits erhalten.
  • Die Eltern beschriften das Röhrchen mit dem Namen des Kindes und weiteren erforderlichen Daten, sowie es im bereits erhaltenen Informationsblatt "Anleitung für Eltern" beschrieben ist.
  • Die Eltern bringen den Einzeltest, verschlossen im Röhrchen, am nächsten Morgen in der Zeit von 8.00 - 8.30 Uhr in die Schule.
  • Die Einzeltests werden kontaktlos vor dem Schulgebäude entgegengenommen und am gleichen Tag zur Auswertung ins Labor gegeben.
  • Die Eltern behalten ihr Kind zuhause, bis Sie weitere Informationen/ Anweisungen durch die Schule und/ oder das Gesundheitsamt erhalten.

Ohne Registrierung kein Ergebnis !

Um Testergebnisse aus der Nachtestung zu erhalten, ist es unabdingbar, das eine Registrierung vorgenommen werden muss. Ohne die vollständige Registrierung aller Beteiligten können Ergebnisse vom Labor nicht zugeordent werden.

Öffnen Sie dazu die Webseite "Schultestung" und geben Sie die aufgeforderten Daten ( Name des Kindes, ....) ein. Geben Sie im letzten Feld ihren Sicherheitscode vom Informationsblatt "Anleitung für Eltern" ein.
Bei Problemen mit der Registrierung melden Sie sich bitte unverzüglich in der Schule!

Videoanleitung zur Durchführung des Einzeltests

Ab dem 06. September 2021: Neuregelung der Quarantäne in Schulen


Aus der Email des Bildungsministeriums, 09.09.2021:

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen


Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn

  • die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet hat und
  • die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.

Konkret bedeutet dies, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt. Da die Schulen über ein Hygienekonzept verfügen und mit der Geltung der Regeln seit geraumer Zeit vertraut sind, ist auch von den Gesundheitsbehörden davon auszugehen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden – und damit kein Anlass für weiterreichende Ausnahmeentscheidungen.

Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.

Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.

Freitestungen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken.

Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Maskenpflicht

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.

Eltern im Schulgebäude

Leider dürfen Eltern nicht einfach so das Schulgebäude betreten.

Möchten Sie das Schulseretariat aufsuchen?
Bitte klingeln Sie dann an der roten Türe des Verwaltungstraktes. Wir holen Sie dann herein.

Möchten Sie Ihrem Kind noch etwas vorbeibringen?

Dann klingeln Sie bitte ebenfalls an der roten Türe. Wir kümmern uns darum.

Sie haben einen Gesprächstermin mit einer Lehrkraft, der Schulsozalarbeiterin
oder Frau Husamann-Wiegard vom Familienzentrum?

Bitte machen Sie einen Termin aus. Sie werden dann an der roten Türe abgeholt.
In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können oder vor Ort einen schulischen Selbsttest nutzen. Bitte nutzen Sie den Desinfektionsspender im Eingangsbereich.
Das Gleiche gilt auch für Gesprächstermine in der OGS/ Betreuung.

Sie möchten Ihr Kind von der OGS/ Betreuung abholen?

Bitte vereinbaren Sie mit den Betreuner*innen die Abholzeiten, klingeln Sie und warten an der Turnhallentreppe. Wir bringen die Kinder heraus.

Sie nehmen an einem Elternabend (Klassenpflegschaftssitzung) teil?
Dann gelangen Sie durch eine geöffnetet blaue Türe in das Schulgebäude. Bitte nutzen Sie den Desinfektionsspender im Eingangsbereich.
Auch in diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie ein negatives Testergebnis vorweisen können oder vor Ort einen schulischen Selbsttest nutzen.

Wir finden es sehr bedauerlich, dass unsere Begegnungen aktuell so schwierig sind.
Hoffentlich, dürfen wir alle Eltern bald wieder ganz zwanglos in unserem Schulgebäude begrüßen.

Aktuelle Meldungen rund um COVID-19 / Corona

Schulstart 2021-22 unter Bedingungen des Infektionsschutzes

Die Bedingungen des Infektionsschutzes und die sich daraus ergebenden schulischen Maßnahmen sind abhängig von der Inzidenzstufe des Kreises Höxter.

Inzidenzstufe 1 (Stand 06.08.2021):

Der Unterricht findet, nach Stundenplan, im Präsenzunterrichtet statt. Die Fächer evangelische und katholische Religionslehre, sowie Arbeitsgemeinschaften werden klassenübergreifend unterrichtet.

Maskenpflicht und Abstand
Schwimm- und Sportunterricht finden statt. Hier beachten wir besonders die Abstands- und Maskenregeln: In der Sporthalle und in Umkleidekabinen werden medizinische Masken getragen, wenn der Abstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann.

Auf dem Schulhof  und beim Außensport besteht keine Maskenpflicht, solange Abstand eingehalten wird.

Innerhalb des Schulgebäudes herrscht Maskenpflicht (med. Masken) für Kinder und Erwachsene.
Zum Essen und Trinken dürfen die Masken kurz abgenommen werden.

Handhygiene
Unsere bisherige Handhygiene behalten wir bei.

Luftreinigungsgeräte
In jedem Klassenraum sind Luftreinigungsgeräte im Einsatz. Somit ist ein Dauerlüften nicht mehr nötig.

Lolli- Tests
Die Lolli- Tests werden, wie vor den Sommerferien, weiter geführt. Montags und mittwochs sind das 1. und 2. Schuljahr an der Reihe. Dienstags und Donnerstags werden das 3. und 4. Schuljahr getestet.

Zum Schulstart des 2. - 4. Schuljahres, Mittwoch, 18.08.2021 testen wir alle Kinder.
Unsere Schulanfänger werden erst in der Woche, ab dem 23.08.2021 an den Lolli Tests teilnehmen und zunächst von den KlassenlehrerInnen darauf vorbereitet.

Wir empfehlen den Eltern unserer Schulanfänger, ihr Kind vor dem Schulstart (48 h Stunden vorher)  per Schnelltest testen zu lassen oder selbst zu testen.

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