11. Januar 2026
Am Montag, 12.01.2026 findet, auf Entscheidung des Schulministeriums hin, auf Grund der angekündigten Wetterlage kein Präsenzunterricht statt.
Zur Wetterlage am 12.01.2026 veröffentlicht das Schulministerium gegen 15.00 Uhr folgende Informationen:
"Laut Vorabwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom 11. Januar 2026 wird für Montag, 12. Januar 2026 das folgende Unwetterereignis erwartet:
Verbreitete Gefahr von Glatteis mit erheblicher Beeinträchtigung auf allen Verkehrswegen
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 10. Oktober 2022 findet landesweit kein Unterricht in Präsenz am 12. Januar 2026 statt. Stattdessen sollen die Schulen Distanzunterricht durchführen.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Aussetzen von Präsenzunterricht nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zugewährleisten."
Weitere Informationen erhalten Sie über eine aktuelle Elternmail.
Extreme Witterung vor Schulbeginn
Die Witterungsverhältnisse können zuweilen schwierige Verkehrsverhältnisse verursachen.
Bei extremer Witterung vor Schulbeginn entscheiden Eltern und Erziehungsberechtigte, ob der Weg zur Schule für Ihr Kind zumutbar ist. Sollte das Kind dem Unterricht fernbleiben, ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Unterricht und Betreuung finden an diesen Tagen in der Regel statt.
Extreme Witterung im Laufe das Schultages
Wenn die Schule wegen extremer Witterungsbedingungen im Lauf des Tages den Unterricht vorzeitig beendet, werden Sie von der Schule informiert. Die Schüler*innen werden in Abstimmung mit den Eltern so lange im Schulgebäude betreut, bis ein gefahrloser Heimweg sichergestellt werden kann. Für den Heimweg wird geklärt, ob die Schulbusse fahren bzw. ob die Eltern ihre Kinder abholen können.
Schließung am Vortag
Wenn extreme Witterungsverhältnisse bereits am Vortag bekannt sind, kann über eine mögliche Schulschließung die Schulleitung und der Schulträger entscheiden.
Wird diese Entscheidung getroffen, werden die Eltern sofort durch die Schule informiert.
Weitere Informationen finden Sie im Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 - BASS 12-52 Nr. 1